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Computermissbrauch und Vertrauensschaden

 

"Solange es einen nicht betrifft, betrifft es einen eben nicht."

Simple Worte.

 

Aber wessen Computer im privaten Bereich schon einmal durch einen Virus oder Trojaner

lahm gelegt wurde, weiß wie schwierig es ist, an wichtige Daten oder Bilder die

auf dem heimischen PC gespeichert waren, wieder heranzukommen.

 

Nur was tun, wenn es die Firma betrifft, in welcher man arbeitet?

 

Steigende Verluste der Wirtschaft durch Cyberkriminalität

 

Kein Land verliert durch Computerverbrechen so viel vom Bruttoinlandsprodukt wie Deutschland.

Weltweit beträgt der dadurch verursachte Schaden mittlerweile (Stand 2014) mehr als

400 Milliarden Dollar, die Tendenz ist steigend.

 

Cyberkriminalität setzt sich zunehmend aus vielen Aspekten zusammen.

 

Ob es sich um das Ausspähen von Kundendaten und Abgreifen von wichtigen

Firmeninterna oder sogenanntes Pishing handelt, die Varianten sind vielfältig.

 

Hinzu kommen Betrug, Social Engineering, Urkundenfälschung, Veruntreuung sowie

weitere betrügerische Delikte zum Nachteil des Firmenvermögens.

 

Die Schäden betragen allein in Deutschland um die 50 Mrd. EUR.

 

Fest steht:

 

Durch Außenstehende – aber auch eigene Mitarbeiter – können einem Unternehmen beträchtliche Schäden entstehen.

 

Zunehmend sehen sich nicht nur große Konzerne, sondern immer mehr mittelständische Unternehmen derartigen Angriffen ausgesetzt.

 

Es geht längst nicht mehr "nur" um das Ausspähen von Kreditkartendaten oder den       illegalen Zugriff auf die Datenbanken internationaler Unternehmen.

 

Automatisierung und Vernetzung vom Lieferanten über den Hersteller bis zum Abnehmer eröffnet der Industrie neue Möglichkeiten, macht sie aber auch derartigen Angriffen

gegenüber wesentlich anfälliger.

 

Dabei handelt es sich längst nicht mehr um "harmlose" Hacker mit übersteigerten

Spieltrieb, sondern um intermational agierende Banden, welche tief in die inneren Finanzstrukturen der Unternehmen und ihrer Entwicklungen eindringen.

 

Dabei geraten immer häufiger die Unternehmen verschiedenster Branchen ins Visier krimineller Datendiebe, wobei die finanziellen Folgen gravierend sein können.

 

Und - auch das ist längst kein Geheimnis mehr- selbst Staaten beteiligen sich direkt und massiv an Wirtschaftsspionage.

 

Auch massive Produktionsausfälle - verbunden mit erheblichen Folgen für das Unternehmen -

werden selbst durch Fachleute erheblich unterschätzt. 

 

Mit einer Computermißbrauch- und  Vertrauensschadenpolice kann man sich zwar vor      den Angriffen nicht schützen, aber die finanziellen Folgen für das Firmenvermögen    erheblich minimieren.

 

Wer oder Was ist abgesichert?

 

Vertrauenspersonen (eigene Mitarbeiter oder die beauftragter Unternehmen in der Betriebsstätte oder eines Online-Dienstleisters)

durch z. B. Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Unterschlagung, Veruntreuung, Geheimnisverrat, sowie Vertragsstrafen infolge eines Versicherungsfalles

 

Dritte mit Bereicherungsabsicht durch

  • rechtswidrigen Eingriff in die DV und Telekommmunikation
  • Identitätsdiebstahl und behördliche Beweissicherung
  • Betrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung
  • Datenmanipulation über das Internet (Viren, Sabotage, Phishing, Datenspionage)

 

Auch Folgekosten sind eingeschlossen, wie zum Beispiel:

  • die Schadenermittlung,
  • die Rechtsverfolgung
  • Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einschließlich des entgangenen Betriebsgewinns
  • für die Wiederherstellung von Daten, Datenträgern und Dateien
  • die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter

Außerdem sind abgesichert unmittelbare Vermögensschäden, die verursacht werden durch Ihre Frmenangehörige oder andere Vertrauenspersonen aufgrund von:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug (einschließlich Computerbetrug)
  • Untreue
  • sonstige vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten,
  • (z. B. Sachbeschädigung oder Sabotage)

Das gilt auch für aktuelle Formen der Wirtschaftskriminalität wie:

  • Schäden durch Geheimnisverrat
  • Täuschungsschäden, die von außen stehenden Dritten durch Betrug verursacht   werden
  • Schäden, die Dritten durch Ihre Mitarbeiter vorsätzlich zugefügt wurden
  • Hackerschäden im EDV-Bereich, verursacht durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung

 

Im Rahmen der abgesicherten Summe werden auch Kosten für: 

  • externe Schadensermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten bis zu x% des versicherten Schadens
  • zusätzlich anfallende interne Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten bis   zu einer gesondert zu vereinbarenden Höhe

ersetzt.

 

Eine entsprechende Beratung vor Ort bieten wir selbstverständlich an.

 

 

 

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