Fachmakler Kredit WR - Vorteile durch Beratung
               Fachmakler Kredit WR - Vorteile durch Beratung 

Vorauszahlungs-/ Anzahlungsbürgschaften

 

Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaften

kommen in verschiedenen Branchen der Wirtschaft, zum Beispiel bei größeren Investitionsgütern wie im Maschinen- oder Anlagenbau oder Bauwerken zum Einsatz

 

dem Auftragnehmer/ Hersteller wird ein vertraglich festgelegter Anzahlungsbetrag

geleistet, den dieser wiederum für die (Vor-) Finanzierung seiner Produktionsleistungen

und Vorabaufwendungen einsetzen kann

der Auftraggeber oder Käufer fungiert somit als Kreditgeber, für die er dann eine entsprechende Sicherheit einfordert

 

durch diese Bürgschaftsform werden Ansprüche des Auftraggebers/Käufers zur

Begleichung geleisteter An- und Vorauszahlungen gegen den jeweiligen Auftragnehmer verbürgt

 

eine Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft verschafft dem Auftraggeber damit

Sicherheit, bereits bezahlte Beträge nicht zu verlieren, wenn der Auftragnehmer:

 

- zustehende Leistungen nicht erbringen kann (Herstellungsanspruch)

- nicht in der Lage ist, bereits Beträge zurückzuerstatten (Rückzahlungsanspruch)

 

nach deutschem Recht sind sowohl Anzahlungsgarantie als auch Anzahlungsbürgschaft

möglich

im internationalen Geschäft überwiegt die Anzahlungsgarantie

 

beide Formen beinhalten ein Zahlungsversprechen des Garanten/Bürgen gegenüber

dem Begünstigten (Auftraggeber), nämlich bei Eintritt eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Ereignisses eine Geldzahlung aus der jeweiligen Garantie/Bürgschaft an

den Begünstigten zu leisten.

 

tritt das Ereignis ein, z. B. die Nichterfüllung, oder (jur.) Schlechtlieferung bzw. andere Nichterfüllungsgründe, darüber hinaus ggf. die Insolvenz des Auftragnehmers, liegt der

damit verbundene Bürgschafts-/Garantiefall vor und löst die vereinbarte Zahlung des Garanten/Bürgen aus.

 

eine Anzahlungsbürgschaft ist im deutschen Recht eine Unterart der Bürgschaft nach

§765 BGB

 

nach der strengen (akzessorischen) Abhängigkeit der Bürgschaft von der verbürgten Hauptschuld (sog. Akzessorietät im §767 Abs. 1 Satz 1 BGB) wird eine (Anzahlungs-)

Bürgschaft erst wirksam, wenn die zugrunde liegende Anzahlung durch den Auftraggeber tatsächlich erbracht ist

 

im Anschluss daran ist diese nur so lange wirksam, bis der Auftragnehmer die Waren im vereinbarten Umfang geliefert hat

 

reduziert sich der Anzahlungsbetrag, so wirkt sich dies unmittelbar auf den

Bürgschaftsbetrag aus

 

Haftungsunterschiede

 

eine Anzahlungsgarantie ist verschuldensunabhängig vom Auftragnehmer

 

eine Anzahlungsbürgschaft ist vom Verschulden des Auftragnehmers abhängig

 

eine Anzahlungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung/Vorauszahlung zu, sofern der Auftragnehmer seinen vertraglichen

Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt

 

innerhalb der Anzahlungsgarantie ist auch dann zu haften, wenn dem Auftragnehmer

kein Verschulden treffen sollte

 

Rückgabe Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft

eine Vorauszahlungsbürgschaft ist unbefristet, und erlischt mit der Rückgabe

abweichende Vereinbarungen werden in der Praxis getroffen

 

sind alle vereinbarten Leistungen erfüllt, für welche die entsprechende Vorauszahlung

geleistet wurde, entfällt die Absicherung über die Vorauszahlungsbürgschaft

 

entsprechende, individuelle Absprachen werden in der Regel im Werklieferungsvertrag getroffen

 

Laufzeit der Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft

richtet sich nach der jeweiligen Zeit bis zur Abnahme bzw. auch Zwischenabnahme und

wird individuell im jeweiligen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber

vereinbart

 

Vorauszahlungs-/ Anzahlungsbürgschaften

werden bei Kautionsversicherern als auch bei einem Kreditinstitut (Avalkredit)

abgeschlossen

 

ein Kautionsversicherer fordert in der Praxis wesentlich geringere Sicherheiten und vergibt   bei einer guten Bonität des Kunden auch unbesicherte Rahmen

die Gewährung einer solchen Bürgschaft als Avalkredit der Bank ist in der Regel deutlich

stärker besichert

 

Banken entlasten aber bei Verlagerung der Bürgschaftsrahmen ihre eigenen Kreditvergaben, wenn der Kunde statt Bankavalen Bürgschaften anderer Finanzpartner - wie beispielsweise einer Kautionsversicherung - in Anspruch nimmt

 

Grund ist hierfür, das Banken seit dem Basel III - Abkommen deutlich strengeren Aufsichtskriterien als Kautionsversicherer unterliegen

Bürgschaftskredite müssen daher bei Banken mit dem gleichen Eigenkapitalquoten      hinterlegt werden wie normale Betriebsmittelkredite, Darlehen etc.

somit werden von den Banken tendenziell höhere Sicherheiten gefordert als von

Versicherern

 

daraus resultierende Liquiditätsvorteile für den Kunden im Zuge von geringeren

Sicherheitsraten sind daher von ausschlaggebender Bedeutung

 

Weitere Formen

ein ebenso häufiger Anwendungsfall der Anzahlungsbürgschaft ist der sogenannte Reisesicherungsschein (Absicherung Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters)

 

 

 

 

Fachmakler Kredit WR - Vorteile durch Beratung

Fachbereiche

Bürgschaften

Kreditversicherung

Factoring

Geschäftsstellen

Rufen Sie uns bei Fragen bitte in den Geschäftsstellen an oder senden uns eine E-mail:

Potsdam / Beelitz

033204 - 610 68

Kay-Uwe Werner

KayWerner@gmx.net

Frankfurt am Main / Rosbach v.d.H.

06003 - 930 759

Wolf W. von Griesheim

Wolf.Griesheim@t-online.de

Dresden

0351 - 309 36 294

Lutz Reichel

Lutz.Reichel@gmx.de

 

(ehemals BDSG) DSGVO

Druckversion | Sitemap
© Fachmakler Kredit WR