Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaften
kommen in verschiedenen Branchen der Wirtschaft, zum Beispiel bei größeren Investitionsgütern wie im Maschinen- oder Anlagenbau oder Bauwerken zum Einsatz
dem Auftragnehmer/ Hersteller wird ein vertraglich festgelegter Anzahlungsbetrag
geleistet, den dieser wiederum für die (Vor-) Finanzierung seiner Produktionsleistungen
und Vorabaufwendungen einsetzen kann
der Auftraggeber oder Käufer fungiert somit als Kreditgeber, für die er dann eine entsprechende Sicherheit einfordert
durch diese Bürgschaftsform werden Ansprüche des Auftraggebers/Käufers zur
Begleichung geleisteter An- und Vorauszahlungen gegen den jeweiligen Auftragnehmer verbürgt
eine Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft verschafft dem Auftraggeber damit
Sicherheit, bereits bezahlte Beträge nicht zu verlieren, wenn der Auftragnehmer:
- zustehende Leistungen nicht erbringen kann (Herstellungsanspruch)
- nicht in der Lage ist, bereits Beträge zurückzuerstatten (Rückzahlungsanspruch)
nach deutschem Recht sind sowohl Anzahlungsgarantie als auch Anzahlungsbürgschaft
möglich
im internationalen Geschäft überwiegt die Anzahlungsgarantie
beide Formen beinhalten ein Zahlungsversprechen des Garanten/Bürgen gegenüber
dem Begünstigten (Auftraggeber), nämlich bei Eintritt eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Ereignisses eine Geldzahlung aus der jeweiligen Garantie/Bürgschaft an
den Begünstigten zu leisten.
tritt das Ereignis ein, z. B. die Nichterfüllung, oder (jur.) Schlechtlieferung bzw. andere Nichterfüllungsgründe, darüber hinaus ggf. die Insolvenz des Auftragnehmers, liegt der
damit verbundene Bürgschafts-/Garantiefall vor und löst die vereinbarte Zahlung des Garanten/Bürgen aus.
eine Anzahlungsbürgschaft ist im deutschen Recht eine Unterart der Bürgschaft nach
nach der strengen (akzessorischen) Abhängigkeit der Bürgschaft von der verbürgten Hauptschuld (sog. Akzessorietät im §767 Abs. 1 Satz 1 BGB) wird eine (Anzahlungs-)
Bürgschaft erst wirksam, wenn die zugrunde liegende Anzahlung durch den Auftraggeber tatsächlich erbracht ist
im Anschluss daran ist diese nur so lange wirksam, bis der Auftragnehmer die Waren im vereinbarten Umfang geliefert hat
reduziert sich der Anzahlungsbetrag, so wirkt sich dies unmittelbar auf den
Bürgschaftsbetrag aus
Haftungsunterschiede
eine Anzahlungsgarantie ist verschuldensunabhängig vom Auftragnehmer
eine Anzahlungsbürgschaft ist vom Verschulden des Auftragnehmers abhängig
eine Anzahlungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung/Vorauszahlung zu, sofern der Auftragnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt
innerhalb der Anzahlungsgarantie ist auch dann zu haften, wenn dem Auftragnehmer
kein Verschulden treffen sollte
Rückgabe Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft
eine Vorauszahlungsbürgschaft ist unbefristet, und erlischt mit der Rückgabe
abweichende Vereinbarungen werden in der Praxis getroffen
sind alle vereinbarten Leistungen erfüllt, für welche die entsprechende Vorauszahlung
geleistet wurde, entfällt die Absicherung über die Vorauszahlungsbürgschaft
entsprechende, individuelle Absprachen werden in der Regel im Werklieferungsvertrag getroffen
Laufzeit der Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft
richtet sich nach der jeweiligen Zeit bis zur Abnahme bzw. auch Zwischenabnahme und
wird individuell im jeweiligen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
vereinbart
Vorauszahlungs-/ Anzahlungsbürgschaften
werden bei Kautionsversicherern als auch bei einem Kreditinstitut (Avalkredit)
abgeschlossen
ein Kautionsversicherer fordert in der Praxis wesentlich geringere Sicherheiten und vergibt bei einer guten Bonität des Kunden auch unbesicherte Rahmen
die Gewährung einer solchen Bürgschaft als Avalkredit der Bank ist in der Regel deutlich
stärker besichert
Banken entlasten aber bei Verlagerung der Bürgschaftsrahmen ihre eigenen Kreditvergaben, wenn der Kunde statt Bankavalen Bürgschaften anderer Finanzpartner - wie beispielsweise einer Kautionsversicherung - in Anspruch nimmt
Grund ist hierfür, das Banken seit dem Basel III - Abkommen deutlich strengeren Aufsichtskriterien als Kautionsversicherer unterliegen
Bürgschaftskredite müssen daher bei Banken mit dem gleichen Eigenkapitalquoten hinterlegt werden wie normale Betriebsmittelkredite, Darlehen etc.
somit werden von den Banken tendenziell höhere Sicherheiten gefordert als von
Versicherern
daraus resultierende Liquiditätsvorteile für den Kunden im Zuge von geringeren
Sicherheitsraten sind daher von ausschlaggebender Bedeutung
Weitere Formen
ein ebenso häufiger Anwendungsfall der Anzahlungsbürgschaft ist der sogenannte Reisesicherungsschein (Absicherung Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters)